
Ihr NiSV Zertifikat
Ihr Weg zum Zertifikat
Mögliche Module zur Zertifizierung sind:
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Grundlagen der Haut und ihre Anhangsgebilde (GK)
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Optische Strahlung (OS)
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Ultraschall (US)
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EMF in der Kosmetik (EK)
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EMF zur Stimulation (ES)
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Für jedes dieser Module sind Schulungen bei verschiedenen Anbietern buchbar.
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Doch Vorsicht! Nicht jeder Schulungsanbieter ist anerkannt.
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Was heißt das?
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Ein Schulungsanbieter ist anerkannt, wenn er von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle die Befähigung für die Schulung einzelner oder aller NiSV Fachkundemodule zugesprochen bekommen hat.
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Der Schulungsanbieter wird in diesem Fall auf der Website der jeweiligen Zertifizierungsstelle namentlich aufgeführt. Sollte unsere Zertifizierungsstelle die Schule anerkannt haben, wird diese somit auf unserer Website veröffentlicht.
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Wenn Sie wissen möchten, ob Sie bei einer anerkannten Schule eine Schulung absolviert haben, sprechen Sie uns an, wir finden das für Sie heraus.
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Wenn Sie die Schulung an einer anerkannten Schule erworben haben oder zeitnah erwerben werden, laden Sie sich bitte den Antrag zur Personenzertifizierung von unserer Website herunter.
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Lesen Sie sich diesen Antrag bitte sorgfältig durch, füllen ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
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Suchen Sie sich die für Sie passenden Prüfungstermine auf unserer Website aus. Es stehen viele Prüfungen an vielen verschiedenen Standorten zur Verfügung. Tragen Sie die gewünschten Prüfungstermine bitte ebenfalls in den Antrag ein.
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Laden Sie den ausgefüllten Antrag und alle von Schulungsnachweise für alle Module, sowie alle anderen notwendigen Formulare an dieser Stelle per Drag and Drop hoch. Sollten Sie die Schulungsnachweise noch nicht haben, reichen Sie uns diese bitte schnellstmöglich nach
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Wir müssen jeden Schulungsnachweis sorgfältig überprüfen. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir keine Prüfungszulassung geben können, wenn die Nachweise in weniger als zwei Wochen vor Prüfungsbeginn bei uns eintreffen. In diesem Fall muss ein anderer Prüfungstermin gebucht werden. Wir helfen Ihnen gerne, sollten Sie hierbei Hilfe benötigen.
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Sie haben den Kurs „Grundlagen der Haut und ihre Anhangsgebilde“ nicht besucht? Kein Problem: Hierfür benötigen wir weitere folgende Unterlagen von Ihnen:
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Nachweis staatlich anerkannter Abschluss / staatlich anerkannte Ausbildung zum Kosmetiker / zur Kosmetikerin ODER
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Nachweis einer Kosmetikmeister:innenprüfung ODER
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Nachweis einer fünfjährigen Berufserfahrung als Kosmetiker: in bis zum 05.12.2021
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Für die Prüfung zu EMS zur Stimulation benötigen wir neben dem Schulungsnachweis einen zusätzlichen Nachweis über eine Trainer C-Lizenz oder einen Übungsleiterschein
Sollten Sie weitere Fragen, bspw. zur Gültigkeit Ihrer Schulungsnachweise oder zu den Zulassungsvoraussetzungen haben, schauen Sie hier nach, ob Ihre Frage schon beantwortet wurde oder melden Sie sich gerne telefonisch (+49 (0)221-57023520) oder per Email (zertifizierung@nisv-zertifizierungsgesellschaft.de)
Uploadfunktion in Arbeit.
Bitte senden Sie uns die Daten vorübergehend postalisch oder per Mail zu
Unser Zertifizierungsprogramm
Gemäß den zugrundeliegenden Verfahren, Arbeitsanweisungen und Umsetzungsdokumenten zur Zertifizierung von Personen laden Antragsteller*innen sich zunächst einen Antrag zur Zertifizierung von der Website der Zertstelle. Sie füllen diesen aus, unterschreiben ihn und schicken ihn postalisch oder per Scan per E-Mail an die Zertstelle zurück.
Folgende Inhalte enthält dieser Antrag:
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Persönliche Angaben (Name, Adresse, Geburtsort/-datum, Telefon, E-Mail
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Eine Zertifizierungsvereinbarung über die angestrebten Zertifizierungsprüfungen/ Re-Zertifizierungsprüfungen
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Hinweise über die Zulassungsvoraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde
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Hinweise über die Zulassungsvoraussetzungen zur Aktualisierung der Fachkunde
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Hinweise auf die Mitwirkungspflichten zur Vorlage aller, für eine Prüfungszulassung notwendigen, Nachweise, wie Schulungsnachweise, Zeugnisse über Qualifikationen, Prüfungen, berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe.
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Hinweis auf die Möglichkeit zur Antragstellung auf Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse
Nachdem der Antrag bei der Zertstelle eingegangen ist, werden alle eingereichten Unterlagen mit den Angaben im Antrag abgeglichen. Alle eingereichten Leistungsnachweise werden mit den beantragten Fachkundemodulen abgeglichen. Ebenso wird bei Bedarf die Vollständigkeit der Nachweise zu C-Lizenzen, Zeugnissen und sonstigen notwendigen Nachweisen geprüft.
Im anschließenden Zulassungsverfahren werden alle Nachweise inhaltlich überprüft. Fehlende Nachweise werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden Nachweise als nicht ausreichend bewertet, wird dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung nicht stattgegeben. Die Entscheidung zur Zulassung zur Zertifizierungsprüfung fällt im Rahmen des Verfahrens zur Zertifizierungsentscheidung..
Eine Zertifizierung kann nicht erfolgen.
Der Antrag kann jederzeit erneut gestellt werden und das Zulassungsverfahren findet dann erneut statt.
Wird dem Antrag stattgegeben, wird der beantragte Prüfungstermin bestätigt.
Die Antragsteller erhalten eine Rechnung per E-Mail zugesendet.
Gebührenordnung:
Pro Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 180€ für die Module GK, EK, US und 210€ für OS, sowie 140€ für ES berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwST.Die Gebühren müssen vollständig bis spätestens zum 1. Prüfungstag bezahlt werden.
Liegt bis dahin kein Zahlungseingang vor, kann die Prüfungsteilnahme verweigert werden.
Prüfungsordnung:
Vor Prüfungsbeginn wird eine Identifikationskontrolle durchgeführt. Teilnehmer*innen werden hinsichtlich der Prüfungsdurchführung informiert. Störungen werden angemahnt und Betrugsversuche führen zu einem direkten Abbruch der Prüfung. Prüfungsfragen werden auf den dazugehörigen Lösungsbögen beantwortet. Jeder Lösungsbogen ist anonymisiert und kann im Rahmen der Begutachtung durch den/die Prüfer*in nicht rückverfolgt werden. Prüfungen bestehen aus einer durch die Fachkunderichtlinie vorgegebenen Anzahl an MC-Fragen und offenen Fragen. Prüfer*innen korrigieren die MC-Fragen mittels einer Lösungsschablone und die Antworten der offenen Fragen gemäß ihrer Qualifikation und bereitgestellten Musterantworten. Werden 70% einer Prüfung korrekt beantwortet, gilt die Prüfung als „Bestanden“. Die Begutachtung der eingereichten Unterlagen und das Prüfungsergebnis führen zur Zertifizierungsentscheidung durch Zertifizierungsentscheider*innen, die nicht in den Prüfungsprozess involviert und nicht an der Ausbildung von Kandidat*innen beteiligt waren.
Eine Zertifizierung kann nur erfolgen, wenn eine ordnungsgemäße Zulassung zur Prüfung und ein bestandenes Prüfungsergebnis vorliegen. Teilnehmer*innen erhalten ihr Prüfungsergebnis innerhalb von etwa 4 Wochen. Dies wird ihnen per E-Mail mitgeteilt. Die Versendung des Zertifikats erfolgt zeitnah daraufhin. Pro zertifiziertem Fachkundemodul wird ein Zertifikat ausgegeben. Hinsichtlich §7 NiSV werden Zertifikate gemäß Absatz 1 und 2, Absatz 3 oder Absatz 1, 2 und 3 vergeben.
Ein Zertifikat ist Eigentum der Zertstelle und wird für 5 Jahre mit Beginn ab dem Endedatum der vorher erfolgten Schulung verliehen. Zertifizierungen können nach bestimmten Kriterien ausgesetzt und/ oder zurückgezogen werden (siehe Kapitel 3.4 dieses Zertifizierungsprogramm). Ist eine Zertifizierung nicht mehr gültig, kann nach erneuter Schulung eine Rezertifizierung erfolgen. Ist eine Zertifizierung nicht mehr gültig, müssen alle mit ihr verbundenen Tätigkeiten unterlassen werden. Verstöße gegen diese Regelung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden durch die zuständigen Behörden entsprechend geahndet. Die Zertstelle kann in einem solchen Fall die Rezertifzierungsprüfung verweigern. Erfolgt eine Rezertifzierung innerhalb der 5- Jahresfrist, müssen die Tätigkeiten nicht eingestellt werden.
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Ihre Rechte im Rahmen der Antragstellung:
Sie haben das…
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Recht, dass die Prüfung objektiv und neutral gemäß der Beschreibung im Zertifizierungsprogramm durchgeführt wird.
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Recht auf Ausstellung eines Zertifikats, wenn alle festgelegten Bedingungen dafür erfüllt sind.
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Recht auf Einspruch gegen die Zertifizierungsentscheidung; ein solcher Einspruch muss konstruktiv, unparteiisch und zeitgerecht gemäß den definierten Prozessen und dem Zertifizierungsprogramm behandelt werden.
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Recht auf Beschwerde über die Zertifizierungstätigkeit; eine solche Beschwerde muss konstruktiv, unparteiisch und zeitgerecht gemäß den definierten Prozessen und dem Zertifizierungsprogramm behandelt werden.
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Recht auf Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse im Rahmen des Zumutbaren und soweit die Integrität der Begutachtung dadurch nicht verletzt wird.
Ihre Anmeldung zur Zertifikatsprüfung
Für Ihre Anmeldung zur NiSV Fachkundemodulprüfung laden Sie hier den Antrag herunter
Unsere Preise
Folgende Zertifizierungsgebühren werden für die NiSV Modulprüfungen erhoben:

180 €
Prüfung:
Grundlagen der Haut und ihre Anhangsgebilde (GK)

210 €
Prüfung:
Optische Strahlung (OS)
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140 €
Prüfung:
EMF zur Stimulation (ES)
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180 €
Prüfung:
EMF Hochfrequenz (EK)
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180 €
Prüfung:
Ultraschall(US)
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Alle Preise verstehen sich zuzüglich 19% Mehrwertsteuer!
Dieses Gebühren gelten für alle unsere Prüfungsstandorte.

Unsere Prüfungstermine​
Düsseldorf
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22.03.2025
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12.04.2025
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10.05.2025
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Frankfurt​
-
12.04.2025
-
10.05.2025
Stuttgart
-
22.03.2025
-
12.04.2025
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10.05.2025
Hamburg
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12.04.2025
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Berlin
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10.05.2025
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Weitere Termine folgen noch.